Als Teil der Universitären Ausbildung fallen die Prüfungsvorbereitungskurse für die Sporteignungsprüfung nicht unter die aktuellen coronabedingten Beschränkungen und können weiterhin in Präsenz durchgeführt werden.
Du möchtest an der Universität Potsdam oder an einer anderen Uni ein Sportstudium beginnen? Auch zu Zeiten von Corona wollen wir dich bei deiner Vorbereitung auf den großen Tag am 29.05.2021 (Stand vom 10.03.2021) intensiv unterstützen. Die Hürde "Eignungstest" zum Sportstudium birgt so einige Schwierigkeiten, daher ist das Trainieren für diesen großen Tag ein Muss. Gerade in der momentanen Zeit ist es fast unmöglich prüfungsnahe Übungsmöglichkeiten zu finden. Fachkundiges Trainerpersonal, hochklassige Trainingslocations und eine hohe Trainer-Motivation sollen euch helfen, euer Ziel zu erreichen - das Bestehen der Eignungsprüfung!
Im Fokus dieses Kurses stehen die Disziplinen, die für die Sporteignungsprüfung relevant sind. Diese werden methodisch aufbereitet und vor allem auch technisch trainiert. Ergänzend werden Basiselemente wie Schnelligkeit, Koordination, Technik, Ausdauer und Kräftigung ausgebildet. Selbstverständlich sind aber auch Teilnehmende, die sich nicht auf eine Eignungsprüfung vorbereiten gern in diesem Kurs gesehen. Der Kursleiter ist mit den Prüfungsbedingungen der Sporteignungsprüfung bestens vertraut und wird bei dieser sogar als Prüfer für die Universität Potsdam tätig sein.
Hinweise:
Unter professioneller Anleitungen unserer Übungsleitenden, die selbst "Spowis" und auch aktive Wettkampfturner*innen sind, wirst du optimal auf die Anforderungen deiner Sporteignungsprüfung im Bereich Gerätturnen vorbereitet. Vor allem die richtige Technik steht im Mittelpunkt, so dass du bestens vorbereitet in deine Gerätturn-Ausbildung deines zukünftigen Studiums starten kannst.
Unter professioneller Anleitung wirst du optimal auf die Anforderungen deiner Sporteignungsprüfung im Bereich Schwimmen vorbereitet.
Bitte beachtet, dass ihr einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vor Ort dem diensthabenden Schwimmhallenpersonal vorzeigen müsst! Ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses ist die Nutzung der Schwimmhalle nicht möglich.
Besonderen Nutzungsbedingungen ergeben sich durch die aktuell gültige 7. SARS-CoV-2-EindV (§ 12 (5) Punkt 2.):